Zur Person
IGOR
Über mich Igor Fakin
Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz Universität Hannover absolvierte ich das Referendariat beim Oberlandesgericht Celle, wo ich fundierte Einblicke in verschiedene Bereiche der Rechtsprechung und Verwaltung gewinnen konnte. Bereits in dieser Zeit entwickelte sich mein besonderes Interesse am Sozialrecht, einem Rechtsgebiet, das stark vom menschlichen Faktor geprägt ist und unmittelbare Auswirkungen auf das tägliche Leben der Menschen hat.
Im Anschluss an das Referendariat war ich zunächst als Verbandsjurist beim Sozialverband Deutschland (SoVD), Landesverband Niedersachsen e. V. in Hannover, tätig. Dort sammelte ich umfassende praktische Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Menschen in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Diese Tätigkeit stärkte meinen Wunsch, mich langfristig für die Rechte sozial schwächerer Personen einzusetzen.
Darüber hinaus arbeitete ich als Mitarbeiter der Region Hannover, wo ich meine juristischen Kenntnisse im öffentlichen Dienst weiter vertiefen konnte. Anschließend erhielt ich die Zulassung als Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz beim Landgericht Lüneburg, was mir ermöglichte, Mandanten in rentenrechtlichen Verfahren kompetent zu vertreten.
In meiner weiteren beruflichen Entwicklung folgte eine enge Kooperation mit den Rechtsanwälten Wöbken, Braune und Kollegen in Lüneburg, bevor ich schließlich die Zulassung als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Celle erhielt. Seitdem bin ich überwiegend im Bereich des Sozialrechts und Betreuungsrechts tätig.
Zudem übe ich das Amt eines gerichtlichen Betreuers für die Landkreise Lüneburg und Harburg aus, wodurch ich regelmäßig mit sensiblen und verantwortungsvollen Aufgaben betraut bin, die ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, juristischer Präzision und Integrität erfordern.
Tätigkeitsschwerpunkte
Ich berate und vertrete Sie kompetent und engagiert insbesondere in allen Fragen des Sozialrechts, zum Beispiel bei der
– Durchsetzung von Rentenansprüchen,
– Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung,
– Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit,
– Durchsetzung von Pflegeleistungen,
– sowie bei der Geltendmachung von Krankenversicherungsleistungen.
Darüber hinaus stehe ich Ihnen im Bereich des Betreuungsrechts beratend und vertretend zur Seite. Es gibt zahlreiche Gründe, aus denen es zu Streitigkeiten oder Unklarheiten im Betreuungsverfahren kommen kann – sei es zwischen Angehörigen, Betreuern oder Institutionen. In solchen Situationen ist es besonders wichtig, einen erfahrenen Ansprechpartner an der Seite zu haben, der rechtlich und menschlich unterstützt.
Meine Motivation
In meiner langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts habe ich zahlreichen Mandanten erfolgreich zur Durchsetzung ihrer Rechte verholfen – sei es bei der Anerkennung von Rentenansprüchen, der Feststellung einer Schwerbehinderung oder der Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Jede erfolgreiche Entscheidung bedeutet für mich nicht nur einen juristischen Erfolg, sondern auch eine spürbare Verbesserung der Lebenssituation meiner Mandanten.
Mein Ziel ist es, Ihnen mit Fachwissen, Erfahrung und Engagement zur Seite zu stehen – klar, verständlich und mit einem offenen Ohr für Ihre individuelle Situation.
