Ihr Anwalt für Schwerbehinderung – Durchsetzung Ihrer Rechte auf Behindertenausweis & GdB
Schwerbehinderung

Schwerbehinderung richtig feststellen lassen – Ihre Rechte sichern!
Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Vorteile mit sich: Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst und sogar eine vorgezogene Altersrente. Aber: Diese Rechte erhalten Sie erst mit der offiziellen Feststellung der Schwerbehinderung – ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.
Wenn Sie bereits Einschränkungen haben, sollten Sie unbedingt Ihren GdB beantragen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen korrekt berücksichtigt werden – medizinisch und rechtlich.
Schwerbehindertenausweis beantragen – aber richtig!
Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist nicht immer einfach. Gerade bei Erkrankungen ohne sichtbare körperliche Schäden – etwa Fibromyalgie, CFS oder chronische Schmerzen – lehnen Behörden oft zu niedrige GdB-Bewertungen ab.
Wir wissen, wie solche Fälle korrekt einzuschätzen sind und unterstützen Sie, wenn Sie einen Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis beantragen wollen. Dabei zeigen wir auf, wie sich verschiedene Funktionseinschränkungen gegenseitig beeinflussen und welche medizinischen Methoden zur Bewertung des GdB herangezogen werden müssen.
Was bedeutet eigentlich „50 Schwerbehinderung“?
Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert – mit Anspruch auf weitreichende staatliche Vergünstigungen. Doch oft werden nur Teilaspekte Ihrer Erkrankungen anerkannt. Wir prüfen Ihren Bescheid sorgfältig, legen bei Bedarf Widerspruch ein oder vertreten Sie gerichtlich.
Ein Schwerbehindertenausweis G (Merkzeichen G) bedeutet z. B. eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit. Ob Ihnen dieses oder ein anderes Merkzeichen zusteht, klären wir im Rahmen Ihrer individuellen Situation.
Anwalt Schwerbehinderung
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis – was bedeuten sie?

Die Schwerbehindertenausweis Merkzeichen wie G, aG, B, H, RF, Bl etc. sind entscheidend für bestimmte Nachteilsausgleiche. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen solche Merkzeichen zustehen könnten – etwa für Mobilitätsvorteile, Steuererleichterungen oder Befreiungen von Rundfunkbeiträgen.
Wir erklären Ihnen, welche Merkzeichen für Sie in Frage kommen, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie diese erfolgreich geltend machen können.
Bestehender Bescheid unvollständig? Wir helfen!
Sie haben bereits einen GdB, aber Ihnen erscheint die Bewertung zu niedrig? Oder wichtige Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt? Kein Problem – wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie umfassend und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Schwerbehinderung. Wenn nötig, gehen wir für Sie auch in das Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Häufige Fragen zur Schwerbehinderung, GdB und dem Schwerbehindertenausweis

Typische Merkzeichen sind G, aG, B, H, RF und Bl. Sie geben Auskunft über besondere Einschränkungen und ermöglichen Nachteilsausgleiche.
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