Ihr Anwalt für Schwerbehinderung – Durchsetzung Ihrer Rechte auf Behindertenausweis & GdB

Schwerbehinderung

Schwerbehinderung richtig feststellen lassen – Ihre Rechte sichern!

Ein Schwerbehindertenausweis bringt viele Vorteile mit sich: Steuerfreibeträge, besonderer Kündigungsschutz, bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst und sogar eine vorgezogene Altersrente. Aber: Diese Rechte erhalten Sie erst mit der offiziellen Feststellung der Schwerbehinderung – ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Wenn Sie bereits Einschränkungen haben, sollten Sie unbedingt Ihren GdB beantragen. Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen korrekt berücksichtigt werden – medizinisch und rechtlich.

Schwerbehindertenausweis beantragen – aber richtig!

Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist nicht immer einfach. Gerade bei Erkrankungen ohne sichtbare körperliche Schäden – etwa Fibromyalgie, CFS oder chronische Schmerzen – lehnen Behörden oft zu niedrige GdB-Bewertungen ab.

Wir wissen, wie solche Fälle korrekt einzuschätzen sind und unterstützen Sie, wenn Sie einen Behindertenausweis bzw. Schwerbehindertenausweis beantragen wollen. Dabei zeigen wir auf, wie sich verschiedene Funktionseinschränkungen gegenseitig beeinflussen und welche medizinischen Methoden zur Bewertung des GdB herangezogen werden müssen.

Was bedeutet eigentlich „50 Schwerbehinderung“?

Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert – mit Anspruch auf weitreichende staatliche Vergünstigungen. Doch oft werden nur Teilaspekte Ihrer Erkrankungen anerkannt. Wir prüfen Ihren Bescheid sorgfältig, legen bei Bedarf Widerspruch ein oder vertreten Sie gerichtlich.

Ein Schwerbehindertenausweis G (Merkzeichen G) bedeutet z. B. eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit. Ob Ihnen dieses oder ein anderes Merkzeichen zusteht, klären wir im Rahmen Ihrer individuellen Situation.

Anwalt Schwerbehinderung

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis – was bedeuten sie?

Die Schwerbehindertenausweis Merkzeichen wie G, aG, B, H, RF, Bl etc. sind entscheidend für bestimmte Nachteilsausgleiche. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen solche Merkzeichen zustehen könnten – etwa für Mobilitätsvorteile, Steuererleichterungen oder Befreiungen von Rundfunkbeiträgen.

Wir erklären Ihnen, welche Merkzeichen für Sie in Frage kommen, was Sie dabei beachten müssen und wie Sie diese erfolgreich geltend machen können.

Bestehender Bescheid unvollständig? Wir helfen!

Sie haben bereits einen GdB, aber Ihnen erscheint die Bewertung zu niedrig? Oder wichtige Einschränkungen wurden nicht berücksichtigt? Kein Problem – wir prüfen Ihren Fall, beraten Sie umfassend und helfen bei der Durchsetzung Ihrer Schwerbehinderung. Wenn nötig, gehen wir für Sie auch in das Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Häufige Fragen zur Schwerbehinderung, GdB und dem Schwerbehindertenausweis

Sie stellen einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt. Wir helfen Ihnen dabei, alle relevanten Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen.
Ein Grad der Behinderung von 50 bedeutet, dass Sie als schwerbehindert gelten und Zugang zu vielen rechtlichen Vergünstigungen erhalten.

Typische Merkzeichen sind G, aG, B, H, RF und Bl. Sie geben Auskunft über besondere Einschränkungen und ermöglichen Nachteilsausgleiche.

Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen und medizinischen Argumentation gegenüber der Behörde.

Referenzen

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Anna Baumgarn
20:17 06 Aug 24
Franziska Schütt
13:26 28 Jun 24
Waren total zufrieden mit der Arbeit/Leistung mehr als zufrieden. Immer erreichbar und sehr hilfsbereit in allen Lagen. Kann man nur empfehlen.
anis neslanovic
08:01 14 May 24
Katarina Urosevic
09:50 09 Nov 23
Edin Muharemovic
09:10 04 May 23
Sehr hilfsbereit und ratsam. Dankeschön
Medo Medo
06:10 04 Sep 22
Zehr zufrieden:) 🙂
Luka Dragicevic
13:48 19 Feb 21
Katharina Fox
19:12 09 Jul 20
Gerhard R.
08:38 12 Jun 20
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