Ihr Anwalt für Arbeitsunfall und Wegeunfall – Kompetente Hilfe bei der Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall – und wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn sich ein Unfall im Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit ereignet. Die gesetzliche Arbeit Unfallversicherung wird in solchen Fällen über die Berufsgenossenschaft abgewickelt. Dabei kann es sich auch um einen Wegeunfall handeln – also einen Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause. Sowohl der klassische Arbeitsunfall als auch der Wegeunfall sind zentraler Bestandteil des Unfallversicherungsschutzes in Deutschland.
Doch die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaft beim Arbeitsunfall ist alles andere als ein Selbstläufer.
Berufsgenossenschaft Arbeitsunfall – starker Gegner vor Gericht
Wer einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall bei der Berufsgenossenschaft geltend macht, muss oft mit Widerstand rechnen. Die Berufsgenossenschaft gilt als besonders anspruchsvoller Gegner, wenn es um die Anerkennung eines BG Unfalls geht. In der Praxis zeigt sich, dass viele Betroffene trotz offensichtlicher Verletzungen Schwierigkeiten haben, Leistungen durchzusetzen.
Die rechtlichen Anforderungen sind hoch: Neben dem Vollbeweis der Ursächlichkeit müssen auch medizinische Nachweise über die Schwere und die langfristigen Folgen des Unfalls erbracht werden. Ohne fundierte Unterstützung im Arbeitsunfallrecht ist dies kaum zu schaffen.
Verletztengeld und Leistungen der Berufsgenossenschaft
Ein Vorteil bei einem anerkannten Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft ist das Verletztengeld, das in der Regel höher ausfällt als das Krankengeld der Krankenkassen. Das Verletztengeld BG wird ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit gewährt, wenn der Unfall als Arbeits- oder Wegeunfall anerkannt wurde. Auch weitergehende Leistungen wie Umschulungen, Reha-Maßnahmen oder MdE-Renten (Minderung der Erwerbsfähigkeit) sind Teil des Leistungsumfangs der Berufsgenossenschaft beim Arbeitsunfall.
Doch diese Leistungen erhält man nur, wenn der BG Unfall auch rechtlich und medizinisch korrekt belegt wird.
Anwalt Arbeitsunfall
Arbeitsunfall – wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Mit umfassender Erfahrung im Arbeitsunfallrecht vertreten wir Ihre Interessen kompetent – sowohl außergerichtlich als auch vor dem Sozialgericht.
Rechtsanwalt Igor Fakin sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche auf Verletztengeld, medizinische Behandlung, Reha oder Rente bei anerkannter Minderung der Erwerbsfähigkeit durchgesetzt werden.
Vertrauen Sie auf Fachwissen in Sachen Berufsgenossenschaft Arbeitsunfall – denn jeder BG Unfall verdient faire Prüfung und angemessene Entschädigung.
Häufige Fragen zu Arbeitsunfall, Wegeunfall und Berufsgenossenschaft

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während einer versicherten beruflichen Tätigkeit ereignet. Auch Wegeunfälle gelten unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfälle.
Ein Wegeunfall ereignet sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit. Ein Arbeitsunfall passiert während der Arbeit selbst. Beide sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.
Zu den Leistungen zählen Verletztengeld, medizinische Behandlung, Reha-Maßnahmen, Umschulungen und Rentenzahlungen bei dauerhafter Erwerbsminderung.
Das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft ist meist höher als das normale Krankengeld und beträgt etwa 80 % des letzten Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als das Nettoeinkommen.
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