Berufskrankheit anerkennen lassen: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Berufskrankheit(en)

Was ist eine Berufskrankheit?

Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere Bedingungen im Arbeitsumfeld verursacht oder verschärft wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) sowie die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Aktuell erkennt der Gesetzgeber nur rund 80 Krankheiten als mögliche Berufskrankheiten an – trotz Tausender beruflicher Tätigkeiten in Deutschland.

Warum werden viele Krankheiten nicht als Berufskrankheit anerkannt?

Die Hürde liegt oft nicht im tatsächlichen Zusammenhang zwischen Beruf und Krankheit, sondern in der engen Definition der Berufskrankheit durch den Gesetzgeber. Selbst wenn eine Krankheit offensichtlich durch den Beruf verursacht wurde, wird sie häufig nicht anerkannt, wenn sie nicht in der BKV gelistet ist. In solchen Fällen bleibt nur der Weg über alternative Leistungen, wie z. B. die Erwerbsminderungsrente oder eine Verletztenrente bei vergleichbaren Voraussetzungen.

Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab?

Der Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit wird in der Regel bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gestellt. Diese prüft, ob die gesundheitlichen Beschwerden in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Verfahren ist komplex und erfordert oft medizinische Gutachten, Stellungnahmen von Fachärzten und genaue Dokumentation des beruflichen Werdegangs.

Welche Herausforderungen gibt es im Verfahren?

Die größte Hürde liegt in der Beweisführung: Der Betroffene muss nachweisen, dass die Krankheit durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde und gleichzeitig zu einer anerkannten Berufskrankheit gehört. Die Anerkennungsquote ist entsprechend niedrig – weniger als 1 % der Anträge auf Berufskrankheit werden tatsächlich anerkannt.

Wie können wir helfen?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Klärung. Ob Anerkennung als Berufskrankheit, Widerspruch gegen eine Ablehnung oder Beratung zur richtigen Strategie: Wir stehen an Ihrer Seite.

Häufige Fragen zur Berufskrankheit

Nur Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) gelistet sind, gelten offiziell als Berufskrankheit. Dazu gehören z. B. Lärmschwerhörigkeit, Asbestose oder Hautkrankheiten durch chemische Stoffe.
Sie können Widerspruch einlegen oder ggf. eine Verletztenrente beantragen, wenn die Erkrankung zwar nicht offiziell gelistet ist, aber durch die Tätigkeit vergleichbar verursacht wurde.
Das Verfahren kann mehrere Monate dauern – abhängig von der Komplexität des Falls, medizinischen Gutachten und der Reaktionszeit der Berufsgenossenschaft.
Mögliche Leistungen sind Heilbehandlungen, Verletztengeld, Umschulungen oder eine Verletztenrente bei bleibenden Schäden.
Eine gründliche Vorbereitung, ärztliche Nachweise und juristische Unterstützung verbessern Ihre Chancen erheblich. Lassen Sie sich möglichst frühzeitig beraten.

Referenzen

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20:17 06 Aug 24
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13:26 28 Jun 24
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08:01 14 May 24
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06:10 04 Sep 22
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