Probleme mit der Krankenversicherung? Wir schützen Ihre Ansprüche auf Krankengeld und Behandlung

Krankenversicherung

Wenn die Krankenkasse nicht zahlt – was tun?

Viele Versicherte sind überrascht, wenn plötzlich ihre Arbeitsunfähigkeit nicht anerkannt wird oder die Krankenkasse sie zur Wiederaufnahme der Arbeit auffordert – oft zu Unrecht. Besonders problematisch wird es, wenn Begriffe wie „arbeitsunfähig bis auf Weiteres“ falsch ausgelegt oder ignoriert werden.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen – bevor es zu spät ist.

Was ist bei Krankengeld und Aussteuerung zu beachten?

Das sogenannte Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung während längerer Krankheit. Doch viele Versicherte verlieren diesen Anspruch durch Fehlentscheidungen oder unvollständige Informationen. Ein zentrales Thema ist dabei die sogenannte Aussteuerung – also das Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen (bei Unterbrechungen ggf. früher).

Wichtig: Sobald Krankengeld nicht mehr gezahlt wird, kann auch der Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung und andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente gefährdet sein.

Darf die Krankenkasse mich zur Rente oder Arbeit auffordern?

Die Antwort lautet: Nur unter bestimmten Bedingungen. Die Krankenkasse darf Sie nicht ohne klare medizinische Grundlage zur Wiederaufnahme der Arbeit zwingen oder zur Beantragung einer Rente drängen. Solche Aufforderungen müssen geprüft und ggf. rechtlich angefochten werden – wir stehen Ihnen dabei zur Seite.

Vermeiden Sie fatale Fehler – holen Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung

Viele unserer Mandanten kommen zu spät – nachdem sie bereits ungewollt auf wichtige Ansprüche verzichtet haben. Handeln Sie rechtzeitig und holen Sie sich rechtlichen Beistand, bevor Sie reagieren oder Anträge stellen.

Wir helfen auch bei Reha, Übergangsgeld und medizinischer Versorgung

Unser Beratungsangebot im Bereich Krankenversicherung umfasst u. a.:

– Übergangsgeld und medizinische Rehabilitation (ambulant/stationär)
– Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
– Mutter-Kind-Kuren
– Übernahme von Fahrtkosten zu Behandlungen
– Zuzahlungsbefreiung
– Heil- und Hilfsmittel

Unser Ziel: Ihr volles Leistungsrecht aus der gesetzlichen Krankenversicherung sichern.

Häufige Fragen zur Krankenversicherung und zum Krankengeld

Das bedeutet, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit ohne konkretes Enddatum festgestellt wurde. Dennoch verlangt die Krankenkasse oft in regelmäßigen Abständen neue Bescheinigungen. Wichtig: Wird die Bescheinigung nicht rechtzeitig verlängert, kann dies den Krankengeldanspruch gefährden.

Häufig werden Atteste nicht akzeptiert, wenn Formfehler bestehen oder die Diagnose nicht ausreichend begründet ist. Die Kasse kann auch eine Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst) anfordern. In solchen Fällen sollten Sie sofort rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Unterbrechungen oder neue Erkrankungen können die Dauer beeinflussen. Achtung bei der sogenannten Aussteuerung – danach endet in der Regel der Krankengeldbezug, selbst wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind.
Eine neue Krankheit liegt vor, wenn sie medizinisch eindeutig von der bisherigen Erkrankung abgrenzbar ist. Die Krankenkasse nutzt diese Unterscheidung, um ggf. einen neuen Anspruchszeitraum zu begründen – oder aber um Zahlungen zu verweigern. Die Beurteilung ist komplex und oft umstritten.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Häufig geschieht dies gegen den Willen der Versicherten. Sie sollten eine solche Aufforderung nicht ohne anwaltlichen Rat befolgen, da ein Rentenantrag auch Auswirkungen auf andere Leistungen (z. B. Arbeitslosengeld) haben kann.

Nicht unbedingt. Sie können oft in der freiwilligen Krankenversicherung bleiben oder durch Arbeitslosengeld I bzw. II weiterversichert sein. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig beraten lassen, um Versicherungslücken zu vermeiden.

Sobald die Krankenkasse Leistungen verweigert, Sie zur Arbeit oder zur Rentenbeantragung auffordert oder Ihnen Krankengeld gestrichen wird. Auch bei Unsicherheiten im Zusammenhang mit medizinischer Reha, Übergangsgeld oder Zuzahlungsbefreiung ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Referenzen

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Anna Baumgarn
20:17 06 Aug 24
Franziska Schütt
13:26 28 Jun 24
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anis neslanovic
08:01 14 May 24
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09:50 09 Nov 23
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09:10 04 May 23
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Medo Medo
06:10 04 Sep 22
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08:38 12 Jun 20
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