Steuerfreibetrag,
bevorzugte Einstellung,
Kündigungsschutz,
vorgezogene Altersrente,
um nur einige - insgesamt sind es über 40 - staatliche Begünstigungen hier zu nennen, erhalten Sie erst nach Feststellung der Behinderung (20 bis 40 GdB) bzw. mit der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft (50 bis 100 GdB).
Wie Sie das erreichen, erklären wir Ihnen gerne.
Die Durchsetzung und Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft ist manchmal alles andere als einfach, aber dennoch erreichbar. Beispielsweise werden bei der Bewertung des Grades der Behinderung (GdB) durch die Behörden nur selten Krankheiten und Funtionseinschränkungen mit einem nicht eindeutig erkennbaren körperlichen Korrelat - wie bei der Fibromyalgie (oft als Weichteilrheuma bezeichnet) oder CFS (Chronisches Müdigkeitssyndrom) u. a. - mit ihren gesamten Auswirkungen berücksichtigt. Wir sorgen dafür, dass es nicht dabei bleibt.
Wir erklären Ihnen die Wechselwirkung aller medizinischen Funktionseinschränkungen bei der Bewertung des GdB und machen die Bewertung transparent. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die medizinischen Voraussetzungen, die für die Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft notwendig sind. Medizinsche Messmethoden wie Neutral-0-Methode oder Messverfahren nach Feldmann sind für uns - auch wenn in der Anwaltskanzlei naturgemäß kein Facharzt beschäftigt ist - kein Buch "mit sieben Siegeln".
Im Zweifelsfall überprüfen wir für Sie die bereits bestehenden Feststellungen/Bescheide und setzen Ihre Rechte, wenn nötig, auch klageweise durch.
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