Krankenversicherung

...zahlt nicht immer

 
Warum erkennt die Krankenkasse meine Arbeitsunfähigkeit nicht an? Was bedeutet der Begriff "Arbeitsunfähig bis auf Weiteres" im Sinne der Krankenversicherung? Darf mich die Krankenkasse auffordern die Arbeit aufzunehmen? Darf mich die Krankenkasse auffordern die Rente zu beantragen? Wie lange darf ich Krankengeld - bei Unterbrechung - maximal beziehen (sog. "Aussteuerung")? Wie wird eine "neue Krankheit" im Rahmen des Krankengeldbezuges definiert?

Es sind nur einige Fragen, über die sich die Bezieher der Krankversicherungsleistungen den Kopf "zerbrechen". Zu Recht!

Nicht selten steht die gesamte Existenz des Krankenversicherten (mitunter die Existenz der gesamte mitversicherten Familienmitglieder) auf den Prüfstand. Leider ist es oft in diesem Zusammenhang dazu gekommen, dass rechtlich nachteilige Handlungen - ohne rechtlichen Beistand - gegenüber der Krankenkasse vorgenommen werden.

Die Folgen solcher Handlungen können manchmal verherend sein - es droht der Verlust des Krankegeldbezuges bei gleichzeitigem Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht selten werden dadurch auch die Ansprüche auf Arbeitslosengeld sowie auf eine Erwerbsminderungsrente verwirkt.

Kein anderes Sozialversicherungssystem ist mit einer Vielzahl anderer Sozialversicherungssysteme im Falle einer Erkrankung dermaßen verbunden, wie das der Krankenversicherung. Sozialversicherungsrecht an seiner "tiefsten Stelle". Es ist daher äußerte Vorsicht geboten. Holen Sie sich unbedingt einen Rechtsrat bevor Sie überhaupt etwas veranlassen.

Wir beraten auch in Sachen medizinische Behandlung, Übergangsgeld, Wiedereingliederung in Arbeit (bspw. nach Hamburger Modell), medizinische Rehabilitation (sei es ambulant oder stationär), Mutter-Kind-Kuren, Übernahme der Transportkosten, Befreiuung von der Zuzahlungspflicht, Gewährung von Heil- und Hilfsmitteln u. v. m..

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